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der Website https://www.silverfernfarms.com/de/

Silver Fern Farms Limited ist eine Gesellschaft, die nach neuseeländischem Recht, dem Companies Act 1993, unter der Firmennummer 5474064 NZBN: 9429041428900 gegründet und registriert ist. Der Eintrag kann unter http://app.companiesoffice.govt.nz/co/5474064 eingesehen werden.

Das Unternehmen befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz von Silver Fern Farms Co-operative Limited, einer Genossenschaft von etwa 16.000 neuseeländischen Schaf-, Rinder- und Hirschzüchtern und Shanghai Maling Aquarius Limited. Silver Fern Farms Limited ist das größte neuseeländische Unternehmen für die Verarbeitung und Vermarktung von Vieh. Es hält Investitionen in die Herstellung, die Fleischverarbeitung, den Transport von Vieh, die Exportlogistik und die Fleischvermarktung, mit verbundenen Beteiligungsgesellschaften in Neuseeland und anderen Ländern.

Der Vorstand von Silver Fern Farms Limited besteht aus Robert Hewett und Guoxiang Wang (beide Co-Vorsitzende), Trevor Burt, Ru He, Sam Robinson, Jane Taylor, Michael Schubert, Dan Jex-Blake, Aidi Tang und Richard Young.

Der eingetragene Sitz des Unternehmens befindet sich in

283 Princes Street

Dunedin Zentral

Dunedin, 9016

Neuseeland

E-Mail: service@silverfernfarms.co.nz

 

Datenschutz

Informationen darüber, wie Silver Fern Farms Limited die Daten der Nutzer dieser Website verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie, https://www.silverfernfarms.com/privacy-policy/

Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Gewerbetreibender, der eine Website unterhält oder Geschäftsbedingungen verwendet, muss auf leicht zugängliche, klare und verständliche Weise

  1. die Verbraucher darüber informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Hat sich der Gewerbetreibende verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, oder ist er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Teilnahme verpflichtet, so verweist er auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle; dieser Hinweis muss Angaben zur Adresse und zur Website der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Gewerbetreibenden enthalten, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird.

(2) Die Angaben nach Absatz 1 müssen

  1. auf der Website des Händlers erscheinen, wenn er eine Website unterhält,
  2. zusammen mit seinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Händler Geschäftsbedingungen verwendet.

(3) Ein Unternehmer, der am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, ist von der Auskunftspflicht nach Absatz 1 Nr. 1 befreit.

Nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039) sind wir nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. und werden an einem solchen Verfahren nicht teilnehmen.

Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://www.silverfernfarms.com/business-terms-and-conditions/